Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen von Astria Advokater gelten für den Rechtsbeistand und die Leistungen, die Astria Advokater an unsere Mandanten erbringt, sofern nicht ausdrücklich mit dem Mandanten etwas anderes vereinbart wurde.
1. Interessenkonflikte
1.1
Astria Advokater stellt bei Eingang eines Falles sicher, dass kein Interessen- oder Loyalitätskonflikt vorliegt. Tritt im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats ein Interessenkonflikt auf, was bedeutet, dass Astria Advokater den Fall abgeben muss, wird dies unverzüglich mitgeteilt. Auf Wunsch ist Astria Advokater natürlich gerne behilflich, den Klienten an einen anderen kompetenten Rechtsanwalt zu verweisen.
2. Angaben zur Identität
2.1.
Astria Advokater unterliegt den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Pflicht vor, in den meisten Fällen bei jedem Mandanten Angaben zur Identität zu erheben und zu speichern. Klienten müssen daher vor Beginn des Rechtsbeistands ihre Adresse und CPR (Personennummer) oder CVR (Handelsregisternummer) angeben und im erforderlichen Umfang eine entsprechende Dokumentation vorlegen. Bei Gesellschaften und anderen juristischen Personen ist Astria Advokater in bestimmten Fällen außerdem verpflichtet, Informationen und Dokumentation über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse des Unternehmens zu erheben und zu speichern.
3. Ausführung des Mandats
3.1.
Alle Mandate werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der advokatetiske regler (dän. Rechtsanwaltsverordnung), den Vorschriften des dänischen Gesetzes über Rechtsanwälte und anderen relevanten Gesetzen ausgeführt.
4. Honorare und Zahlungsbedingungen
4.1.
Sofern nicht ein Festpreis oder eine Honorarvereinbarung auf Grundlage der aufgewendeten Zeit vereinbart wurde, wird das Honorar auf der Basis des Zeitaufwands von Astria Advokater, dem Wert der Streitsache, des Verantwortungsniveaus und des erzielten Ergebnisses festgesetzt.
4.2.
Auslagen und sonstige externe Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats sind vom Mandanten zusätzlich zum Honorar zu tragen.
4.3.
Auf Verlangen legt Astria Advokater vor Beginn der Tätigkeit eine Schätzung der Honorarhöhe und eine Angabe der erwarteten sonstigen Kosten des Verfahrens vor. Sollte sich herausstellen, dass das Gesamthonorar die geschätzte Höhe überschreitet, wird der Mandant so schnell wie möglich darüber informiert und eine neue Schätzung erstellt. In Fällen, in denen es nicht möglich ist, eine Schätzung des voraussichtlichen Gesamtbetrags des Honorars abzugeben, wird auf Anfrage auch ein Stundenpreis für den Auftrag angegeben. Bei Verbrauchern wird immer über die voraussichtliche Höhe des Honorars oder, wenn dies nicht möglich ist, über einen Stundenpreis vor Beginn des Auftrags informiert.
4.4.
Die Abrechnung des Honorars erfolgt laufend.
4.5.
Astria Advokater kann sowohl vor Übernahme des Mandats als auch während dessen Ausführung eine Vorauszahlung oder Kaution verlangen, um zukünftige Honorare und Auslagen ganz oder teilweise zu decken.
4.6.
Auslagen und andere externe Kosten werden vor Übernahme des Mandats oder vor dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, in dem Astria Advokater Verpflichtung gegenüber Dritten eingeht.
4.7.
Rechnungen sind netto bar nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Nach dem Fälligkeitsdatum werden Zinsen gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes berechnet.
5. Mandantengelder
5.1.
Astria Advokater führt Treuhandkonten bei Spar Nord Bank und Danske Bank. Sofern nicht anders angegeben, werden die anvertrauten Mittel auf diese Konten eingezahlt.
Nach dem dänischen Gesetz über die Garantie von Einlegern bei Insolvenz von Geldinstituten gelten für Gelder, die Sie oder Ihr Unternehmen bei der Bank über das Mandantenkonto eines Rechtsanwalts hinterlegt haben, dieselben Regeln wie für Gelder, die Sie selbst bei einer Bank einzahlen. Bei einem Konkursverfahren oder bei Insolvenz der Bank können die Einleger (Kunden) bei der Bank hinterlegte Beträge, die über der Sicherungsgrenze von 100.000 € liegen, verlieren. Bei dieser Berechnung werden Guthaben auf Mandantenkonten bei Rechtsanwälten berücksichtigt, und das bedeutet, dass bei einer notleidenden Bank Beträge über 100.000 € verloren gehen. Wenn Sie/Ihr Unternehmen sowohl auf eigenen Konten als auch auf dem Konto der Anwaltskanzlei bei derselben Bank Gelder hinterlegt haben, deckt die Garantieregelung also insgesamt nur 100.000 € ab. Die Deckungshöchstgrenze liegt bei Immobiliengeschäften jedoch höher: Die Garantie deckt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Einzahlung einen Betrag von bis zu 10 Mio. € ab.
Verzinsung? – negative Zinsen?
6. Geistiges Eigentum
6.1.
Die Beratung durch Astria Rechtsanwälte erfolgt ausschließlich zu Gunsten unserer Mandanten und darf ohne unsere Zustimmung nicht von anderen genutzt werden.
7. Archivierung
7.1.
Identitätsinformationen und Fallakten werden entweder elektronisch oder in Papierform nach Abschluss des Mandats fünf Jahre lang aufbewahrt. Originaldokumente werden spätestens am Ende des Verfahrens ausgehändigt.
8. Vertraulichkeit
8.1.
Alle Mitarbeiter von Astria Advokater unterliegen der Schweigepflicht. Informationen von oder in Bezug auf unsere Mandanten werden vertraulich behandelt.
9. Haftung, Haftungsbegrenzung und Versicherungen
9.1.
Astria Advokater und deren Rechtsanwälte sind gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts und den nachstehenden Beschränkungen für die geleistete Beratung verantwortlich.
9.2.
Astria Advokater und deren Rechtsanwälte haften nicht für indirekte Verluste und Folgeschäden, hierunter Betriebsverluste, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Firmenwert usw.
9.3.
Die Haftung von Astria Advokater und deren Rechtsanwälte ist zudem auf maximal 5 Mio. DKK pro Fall beschränkt.
9.4.
Astria Advokater und deren Rechtsanwälte haften nicht für die Beratung durch andere Berater, an die Astria Advokater den Klienten überwiesen haben, und Astria Advokater und deren Rechtsanwälte haften auch nicht für eventuelle Fehler anderer Berater und Subunternehmer, an die Astria Advokater im Einvernehmen mit dem Klienten eine Aufgabe ganz oder teilweise delegiert haben.
9.5.
Astria Advokater hat eine Haftpflichtversicherung bei HDI-Gerling Forsikring abgeschlossen und eine Garantie nach den vom Advokatsamfundet festgelegten Regeln hinterlegt.
10. Recht und Gerichtsstand
10.1.
Die Rechtsbeihilfe durch Astria Advokater und diese Geschäftsbedingungen unterliegen dänischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen einem Mandanten und Astria Advokater müssen nach dänischem Recht beigelegt werden und können nur vor dänischen Gerichten verhandelt werden.