Astria Advokater arbeitet seit vielen Jahren mit Stiftungen als spezielles Interessen- und Arbeitsgebiet.
Stiftungen sind verpflichtet, den Stiftungszwecken entsprechend tätig zu sein. Sie unterstehen einem Stiftungsrat und den Behörden.
Wir beraten unter anderem in folgenden Bereichen:
Gründung von Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen
Bestimmung der Organisationsform
Vorstandsarbeit
Regeln für die Kapitalanteile bei Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen
Fragen rund um das Thema Zuteilung
Auflösung und Zusammenlegung von Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen
Satzungsänderungen und Sonderverfügungen
Verwaltung