Stiftungen

Astria Advokater arbeitet seit vielen Jahren mit Stiftungen als spezielles Interessen- und Arbeitsgebiet.

Stiftungen sind verpflichtet, den Stiftungszwecken entsprechend tätig zu sein. Sie unterstehen einem Stiftungsrat und den Behörden.

Wir beraten unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gründung von Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen

  • Bestimmung der Organisationsform

  • Vorstandsarbeit

  • Regeln für die Kapitalanteile bei Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen

  • Fragen rund um das Thema Zuteilung

  • Auflösung und Zusammenlegung von Stiftungen und Selbstverwaltungsorganen

  • Satzungsänderungen und Sonderverfügungen

  • Verwaltung