Erbschaftsgesetz und Nachlassbehandlung

Im Erbschaftsfall bestehen oftmals dieselben Bedürfnisse und Möglichkeiten, wertschöpfende Lösungen zu schaffen, wie beim Generationswechsel zu Lebzeiten. Viele sind sich nicht bewusst, dass Eheverträge und Testamente erforderlich sind, um das Eigentum am Unternehmen und dessen Fortführung sicherzustellen – und dass Beratung und Gestaltung daher mit kaufmännischem Verstand und dem Gefühl für persönliche Balance erfolgen müssen.

Die Anwälte von Astria Advokater arbeiten Lösungen aus, die Sicherheit schaffen für Unternehmen, Familie und Vermögen – zu Lebenszeiten und im Todesfall. Für jede Familie, die ein Unternehmen führt oder über Vermögen verfügt, ist die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen und Testamenten unerlässlich, damit wesentliche wirtschaftliche Interessen gewahrt werden. Aber auch für Familien, die kein Unternehmen besitzen und führen, besteht generell die Notwendigkeit, zu regeln, was im Todesfall geschehen soll.

Wenn Familie und Vermögen in verschiedenen Ländern angesiedelt sind, bei Auswanderung aus Dänemark oder Einwanderung ins Land, entstehen im Zusammenhang mit der Grenzüberschreitung überraschend komplexe Problemstellungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen und arbeiten über unser Netzwerk in der IAG Global eng mit Fachanwälten im Ausland zusammen, um effektive Klärung und kompetente Lösungen zu gewährleisten. 

Die Ungewissheit, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, kann Anlass für unnötige Besorgnisse sein und Missverständnisse können Konfliktpotenzial haben. 

Eine schnelle und kompetente Beratung kann in einer schwierigen Zeit wertvolle Unterstützung leisten. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig Rat einzuholen.

Die Rechtsanwälte von Astria Advokater haben viel Erfahrung und Kompetenz bei der Planung eines Generationswechsels und der Nachlassverwaltung.